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DPA
Veröffentlicht am
11.06.2021
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Lieferkettengesetz verabschiedet: Kinder- und Zwangsarbeit soll aus Produkten verschwinden

Von
DPA
Veröffentlicht am
11.06.2021

Große Unternehmen in Deutschland sollen keine Kinder- oder Zwangsarbeit in ihren internationalen Lieferketten mehr dulden. Der Bundestag beschloss am Freitag einen Gesetzentwurf der Regierung für neue Sorgfaltspflichten. Union, SPD und die Grünen unterstützten das Gesetz. AfD und FDP stimmten dagegen. Deutschland will so gegen schlechte Arbeitsbedingungen weltweit vorgehen – beispielsweise in lebensgefährlichen Rohstoff-Minen in Afrika, Textilfabriken in Asien oder auf indischen Baumwollplantagen. Das Gesetz soll ab 2023 gelten.

Große Unternehmen in Deutschland sollen keine Kinder- oder Zwangsarbeit in ihren internationalen Lieferketten mehr dulden. - shutterstock


Debatte im Bundestag



Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zeigten sich bewegt. "Das war vielleicht meine letzte Rede hier, aber ganz sicher das wichtigste Gesetz für mehr Gerechtigkeit zwischen Reich und Arm – wir haben noch viel zu tun", sagte Müller, der nach der Wahlperiode aus dem Parlament ausscheidet.

Müller sagte: "Was du nicht willst, was man dir tu', das füg' auch keinem anderen zu – und diesen Spruch, den möchte ich auch in den Büros der Arbeitgeberpräsidenten und -verbände in Deutschland hängen sehen." Heil betonte: "Kinder gehören in Schulen statt in Minen, und sie sollen auch nicht auf Feldern schuften." Anstand und Wohlstand dürften kein Gegensatz sein. "Unseren Wohlstand können wir nicht dauerhaft auf der Ausbeutung von Menschen aufbauen." AfD und FDP kritisierten das Gesetz heftig. Auch Grüne und Linke äußerten sich kritisch.

Welche Branchen hauptsächlich betroffen sind



Automobilbau, Maschinenbau, Metallindustrie, Chemie, Textilien, Nahrungs- und Genussmittel, Groß- und Einzelhandel, Elektronikindustrie, Energieversorger – also "volkswirtschaftlich bedeutende Branchen", wie es der Gesetzgeber formuliert. Eine Selbstverpflichtung habe nicht gereicht. Heute seien Anforderungen an die Lieferanten sehr unterschiedlich. Das Gesetz soll ab 2023 gelten – und zwar vorerst für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern. Von 2024 sinkt diese Schwelle auf 1000. Laut Statistik gibt es in Deutschland rund 2890 Unternehmen ab 1000 Beschäftigte. Kleinere Unternehmen sind nicht betroffen. Auch Umweltzerstörungen, die Leid bei Menschen erzeugen, und Korruption sind von dem Gesetz erfasst.

Was auf die Firmen zukommt



Wird einer Firma ein Missstand in der Lieferkette bekannt, soll sie zu Abhilfe verpflichtet werden. Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten, wenn es Verstöße gibt. Bisher konnten Geschädigte nur selbst klagen, was die wenigsten taten. Die Industrie warnte vor Nachteilen für den Mittelstand. Die Politik versuche, ein gutes Ziel "mit einem schlecht gemachten Gesetz" zu erreichen, sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang. Firmen müssten zu hohe Sanktionen fürchten. Erleichtert zeigen sich BDI und andere Wirtschaftsvertreter, dass zum Schluss der Gesetzesberatungen noch eine zivilrechtliche Haftung ausgeschlossen wurde.

Generell fürchten Unternehmen vor allem Mehrbelastungen. So beklagte die Präsidentin des Gesamtverbands textil+mode, Ingeborg Neumann: "Ein einfaches weißes Hemd wird in 140 Schritten hergestellt." Die Firmen müssten "jedes Baumwollfeld, jede Knopffabrik und jede Reißverschlussproduktion" kontrollieren.

Was das Gesetz für die Beschäftigten bedeutet



Immer wieder rufen Ausbeutung und tödliche Gefahren bei der Arbeit für den europäischen Markt Empörung hervor. Etwa 2013, als in Bangladesch die achtgeschossige Textilfabrik Rana Plaza in knapp 90 Sekunden einstürzte. Rund 1100 Menschen starben in den Trümmern.

Die Coronakrise hat die Lage in manchen Ländern verschlimmert. In Bangladesch haben laut Gewerkschaftsangaben mehr als 28 000 Fabrikbeschäftigte ihre Jobs verloren, nachdem Modeketten Aufträge stornierten. Der Druck, schlechte Arbeit anzunehmen, steigt.

Beispiel Xinjiang: Das Gesetz könnte die in der chinesischen Region tätigen deutschen Unternehmen zum Abbruch der Zusammenarbeit zwingen, meinten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Menschenrechtsgruppen schätzen, dass Hunderttausende Uiguren, Kasachen, Hui oder andere Mitglieder muslimischer Minderheiten im Nordwesten Chinas in Umerziehungslager gesteckt worden sind. Die Vorwürfe reichen von Folter bis Zwangsarbeit. Zum Beispiel Volkswagen ist in der Provinz vertreten.

Müller erhofft sich insgesamt bessere Lebenschancen für Millionen von Kindern und Familien in Entwicklungsländern.

Was das Gesetz für die Verbraucher bringt



Verbraucher sollen darauf vertrauen können, dass keine mit Kinder- oder Zwangsarbeit produzierten Produkte angeboten werden. Nicht ausgeschlossen ist, dass es weniger Dumpingpreise geben wird, wenn Niedrigstlöhnen die Basis entzogen wird. Lebensmittelriesen diktieren kleineren Lieferanten nach Branchenangaben oft die Preise. Ausländische Unternehmen mit deutscher Niederlassung wurden in letzter Minute noch einbezogen. Müller forderte auch entsprechende neue EU-Regeln und eine Reform der Welthandelsorganisation WTO.<<<3>>>

Wie das Gesetz bewertet wird



Mit viel Kritik – aber auch Lob. Der Großhandelsverband BGA kritisierte: "Die Zeche werden der Wirtschaftsstandort Deutschland sowie seine Unternehmen und deren Partner im Ausland zahlen."

Die Textilkette Primark begrüßte das Gesetz: "Wir betrachten ein Lieferkettengesetz auf EU-Ebene als den nächsten logischen Schritt."

Misereor-Hauptgeschäftsführer Pirmin Spiegel nannte das Gesetz eine gute Nachricht etwa für Kinder auf westafrikanischen Kakaoplantagen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisierte, Umweltbelange würden bis auf wenige Ausnahmen nur berücksichtigt, wenn sie im konkreten Zusammenhang mit einer Menschenrechtsverletzung stehen – etwa einer Gesundheitsschädigung. Zerstörung von Wald und Natur blieben unberücksichtigt. Greenpeace warf der Regierung vor, Profitinteressen der Konzerne den Vorzug zu geben.

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