Melanie Muller
16.08.2017
Laurèl: Insolvenzplan wurde genehmigt
Melanie Muller
16.08.2017
Das insolvente Modehaus hatte den Gläubigern bereits im Mai auf der Anleihegläubigerversammlung den Insolvenzplan vorgestellt und auch vom Amtsgericht München Ende Juli grünes Licht erhalten. Nach Einhaltung der Beschwerdefrist ist das Urteil und damit der Insolvenzplan jetzt rechtskräftig.
Dies betrifft auch den sogenannten Debt-Equity-Swap, mit dem die Anleihegläubiger der von der Laurèl begebenen Anleihe (Laurèl-Anleihe) ihre Forderungen wirtschaftlich betrachtet in Eigenkapital umwandeln. Hierzu ist die Laurèl-Anleihe kraft Plangestaltung auf das als Abwicklungsstelle fungierende Bankhaus Gebr. Martin übertragen worden. Die Laurèl-Anleihe wird gemäß dem Insolvenzplan in die Laurèl GmbH zur Stärkung des Eigenkapitals der Laurèl GmbH eingebracht, erklärt das Unternehmen in einer Mitteilung.
Zum Zwecke der buchungstechnischen Umsetzung des Debt-Equity-Swaps war mit Wirkung zum Beginn des 15. August 2017 die Laurèl-Anleihe bei der Clearstream Banking AG gesperrt und der Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse ausgesetzt worden, so das Unternhmen weiter.
Laut Aktienerwerbsrecht haben die Anleihegläubiger im Gegenzug für jede übertragene Schuldverschreibung das Recht, Aktien an der Munich Brand Hub AG, Aschheim bei München, zu erwerben.
Die Munich Brand Hub AG ist eine neu gegründete Gesellschaft, die gemäß den Bestimmungen des Insolvenzplans sämtliche Geschäftsanteile an der Laurèl GmbH übernehmen und als Holding-Gesellschaft fungieren wird.
Die Aktienerwerbsrechte werden nur innerhalb einer Erwerbsfrist ausübbar sein, die erst zu laufen beginnt, wenn ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligter Wertpapierprospekt vorliegt. Die Munich Brand Hub AG bereitet derzeit alle Maßnahmen vor, um zeitnah den Wertpapierprospekt billigen zu lassen und zu veröffentlichen. Der Beginn der Erwerbsfrist ist noch nicht bekannt.
Hintergrund
Die ehemalige Escada-Tochter hatte im November 2016 Insolvenz angemeldet. Dem vorausgegangen war ein Ringen mit den Anleihegläubigern des Unternehmens. U.a. forderte Laurèl von seinen Geldgebern die Herabsetzung der Laurèl-Anleihe von 20 Millionen Euro auf 22 Prozent ihres Nennwerts – also 4,4 Millionen Euro weniger – Verzicht der Anleiheverzinsung ab dem 1. September 2016 und Stundung der am 16. November 2016 fälligen Anleihezinsen bis zum 30. Juni 2017.
Die Laurèl GmbH setzte darauf die Sanierung in Eigenverwaltung fort. Zuvor war ein chinesischer Investor abgesprungen. Ende Februar wurde per Vorschlag des Geschäftsführers der Gesellschaft vom Gläubigerausschuss einstimmig beschlossen, die Laurèl GmbH mittels eines Insolvenzplans zu sanieren, der jetzt rechtskräftig geworden ist.
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