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Veröffentlicht am
16.02.2021
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BTE bietet Online-Seminar zu Gewerbe-Mietverträgen

Veröffentlicht am
16.02.2021

Weiterlaufende Ladenmieten sind neben dem Warenstau das zentrale Pandemie-Problem der stationären Mode- und Schuhhändler. Seit zwei Monaten sind die Geschäfte bereits geschlossen, die Miete läuft als großer Kostenblock aber oft unverändert weiter.

Weiterlaufende Ladenmieten machen Modehändlern aufgrund der Lockdown-Beschränkungen weiter zu schaffen. - Archiv


Die Verbände BTE und BDSE verweisen aktuell deshalb erneut auf die bereits Ende Dezember in Kraft getretenen Ergänzung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 7 in Art. 240). Darin wird klargestellt, dass eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 BGB vorliegt, wenn vermietete Gewerberäume infolge einer staatlichen Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie für den Betrieb des Mieters nur noch mit Einschränkungen verwendbar sind.

Aus Sicht von BTE und BDSE biete die Ergänzung genügend rechtlichen Spielraum, um über eine Anpassung von Mietverträgen zu verhandeln. Wie man konkret vorgehen sollte, wollen die Verbände am 22. Februar in dem zweistündigen, kostenfreien Webinar "Gewerbe-Mietverträge neu verhandeln" erörtern. 

Referent ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG. Römermann ist u.a. Autor von sechs Büchern zu Rechtsfragen rund um Covid-19 und der demnächst erscheinenden umfangreichen Kommentierung des Art. 240 § 7.

Behandeln will der Rechtsexperte in dem Online-Seminar u.a. die bisherige Rechtsprechung, den Inhalt des neuen Gesetzes und die Frage der Störung von Geschäftsgrundlagen (§ 313 BGB).

Außerdem stehen laut BTE konkrete Handlungsempfehlungen auf dem Programm. Das Seminar sei zudem interaktiv angelegt, so dass die Teilnehmer direkt Fragen stellen können.

Anmeldungen nehmen beide Verbände online über ihre Websites entgegen.  

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