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Veröffentlicht am
21.04.2023
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Arbeitszeiterfassung: HDE kritisiert zusätzliche Bürokratie

Veröffentlicht am
21.04.2023

Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht den aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Arbeitszeiterfassung kritisch. Laut Verband beschränke sich der Entwurf auf neue Regulierungen und zusätzliche Bürokratie für die Arbeitgeber.

Hauptgeschäftsführer Stefan Genth kritisiert die Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Arbeitszeiterfassung. - HDE


"Die vorgesehenen Regelungen stehen weder im Einklang mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts noch mit den heutigen Interessen der Beschäftigten und Arbeitgeber an flexiblen Arbeitszeitmodellen", sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. 

Der Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sei daher äußerst problematisch.

"Die geplanten Änderungen gehen weit über die vom Europäischen Gerichtshof und vom Bundesarbeitsgericht gesetzten Anforderungen an eine Arbeitszeiterfassung hinaus", so Genth weiter. 

Die Änderungen würden für Handelsunternehmen in schwierigen und noch immer ungewissen Zeiten für unnötige Belastungen sorgen. Außerdem seien die geplanten Ausnahmeregelungen für die Tarifvertragsparteien zu begrenzt und hätten in der Praxis wohl wenig Relevanz, so der HDE. Der Verband schlage stattdessen Öffnungen für Betriebsvereinbarungen und auch Individualvereinbarungen vor.

Der am 18. April bekannt gewordene Referentenentwurf des BMAS sieht eine grundsätzliche Pflicht des Arbeitgebers vor, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen und diese Arbeitszeitnachweise mindestens zwei Jahre aufzubewahren. 

Eine Aufzeichnung durch den Arbeitnehmer wäre demnach zulässig. Falls die Aufzeichnung durch den Arbeitnehmer erfolge und der Arbeitgeber auf die Kontrolle der vertraglichen vereinbarten Arbeitszeit verzichte, habe dieser durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass ihm Verstöße gegen das Arbeitszeitrecht bekannt werden, erklärt der HDE.

"Die strengen Vorgaben zur Form und zur Frist der Arbeitszeitaufzeichnung bedeuten insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen unnötige zusätzliche Bürokratie. Diese immer neuen Belastungen sind ihnen nicht mehr zuzumuten", betont Genth. 

Die Möglichkeit zur Delegation der Arbeitszeiterfassung auf den Arbeitnehmer sei zwar grundsätzlich zu begrüßen, jedoch bleibe es nach der aktuellen Entwurfsbegründung letztlich bei einer vollumfänglichen Aufzeichnungs-, Kontroll- und Aufbewahrungspflicht. 

"Als Vertrauensarbeitszeit, zu der sich die Ampel-Koalition im Koalitionsvertrag eigentlich bekannt hatte, kann man diese vermeintliche Ausnahmeregelung nicht bezeichnen", sagt Stefan Genth abschließend.

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