08.04.2018
Van Laack im Rosenkrieg
08.04.2018
Seit 2015 streitet sich der deutsche Hersteller von hochwertigen Herrenhemden aus Mönchengladbach schon mit seinem ehemaligen Managing Director, Nelson Mair, der 2017 aufgelösten australischen Tochtergesellschaft van Laack Australia Holding Pty. Beide Parteien werfen sich gegenseitig unlauteres Geschäftsgebaren vor, durch das die Traditionsmarken Herringbone und Rhodes & Beckett, die seit 2009 und 2012 im mehrheitlichen Besitz des deutschen Konzerns sind, starken Schaden genommen hätten.
2014 fielen der deutschen Mutter laut eigener Aussage Bestandsunregelmäßigkeiten auf, die ihrer Meinung nach auf das australische Management zurückzuführen seien, woraufhin man Nelson Mair, Co-Gründer von Rhodes & Beckett, entließ. Mair allerdings beteuert, dass van Laack unter anderem über "Stoff-Zuschläge" den Gewinn gemindert habe, um Steuern zu sparen und durch forcierte Qualitätsminderungen bei den Materialien den Marken geschadet habe. Aufgrund dessen habe er seinerseits Anfang 2015 die Absicht zum Rücktritt bekannt gegeben.
Gleichzeitig wollte Mair eine Verkaufsoption für seine verbleibenden Anteile an Rhodes & Beckett in Höhe von 20 %, im Besitz seines Unternehmens Balnaring Holdings Pty, ausüben. Bezug nehmend auf die Bilanz von 2014 verlangte er einen Betrag in Höhe von 3,6 Mio. Dollar. Daraufhin hätten Christoph Neizert
und Christian von Daniels, Eigentümer der Muttergesellschaft van Laack GmbH, seine Anstellung beendet und die Balnaring Holding zum Minderheitsaktionär unterdrückt. Entsprechend reichte Nelson Mair 2015 einen ungerechtfertigten Kündigungsanspruch gegen Rhodes & Beckett Pty ein und sein Unternehmen brachte einen Minderheitsaktionärs-Unterdrückungsanspruch ein. Fashionnetwork hat damals berichtet.
Van Laack antwortete mit einer Widerklage gegen Mair. Der Oberste Gerichtshof von Victoria in Australien hat nun Anfang April abgewiesen und festgestellt, dass die van Laack GmbH und ihre australischen Tochtergesellschaften Mair zu Unrecht entließen und die Minderheitsbeteiligung von Balnaring unterdrückten. Sollte dieses Urteil in Kraft treten, drohen van Laack laut Gegenseite Forderungen von mehr als 5 Millionen Dollar. Ferner müsse das deutsche Traditionsunternehmen möglicherweise die Gerichtskosten tragen, die sich ebenfalls in einer Millionenhöhe bewegen. Gegenüber Fashionnetwork bittet van Laack um Verständnis, dass kein Statement abgegeben werden kann, solange der Rechtsstreit nicht vollständig abgeschlossen sei.
Schon vergangenes Jahr hat das Zerwürfnis in Australien den deutschen Hemdenhersteller hohe Umsatzeinbußen gekostet, nachdem man die australische Tochter abwickelte und sich neu aufstellen musste. Immerhin konnte das operative Geschäft in Australien nun wieder mit neuen Strukturen aufgenommen werden. Die australischen Gesellschaften in der neuen Struktur gehören jetzt lokalen Partnern und van Laack fungiert nur noch als Lizenzgeber und Lieferant der Ware. Rhodes & Beckett ist bereits wieder neu mit Läden und Online-Business gestartet. Herringbone startet im Herbst neu.
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