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Veröffentlicht am
24.10.2016
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René Lezard kann seine Anleihe-Gläubiger nicht zum Verzicht motivieren

Veröffentlicht am
24.10.2016

In der Zeit von Montag, 17. Oktober, 0 Uhr bis Donnerstag, 20. Oktober, 8 Uhr, waren die Anlage-Gläubiger aufgerufen sich zu melden. Dem kamen sie nicht in der erforderlichen Mindestanzahl nach. Nach dieser offiziellen Feststellung soll so rasch als möglich zu einer Zweiten Anleihe-Gläubigerversammlung eingeladen werden. Für diese gilt dann eine reduzierte Anwesenheitspflicht von mindestens 25 Prozent.


René Lezard braucht die Zustimmung der Anleihe-Gläubiger zu den Sanierungsplänen - Foto: René Lezard


Die geplante Neuordnung der gesamten Finanzverbindlichkeiten geht von Sanierungsbeiträgen der Banken aus und beinhaltet auch die Restrukturierung der im Jahr 2012 emittierten Unternehmensanleihe. Den Anleihegläubigern werden Vorschläge unterbreitet, die im Ergebnis zu einer Besserstellung für sie gegenüber dem Kursniveau der Anleihe führen, aber andererseits auch das Unternehmen in die Lage versetzen, die Restrukturierung durchführen zu können.

Im Wesentlichen sind die Leistung einer Teil-Rückzahlung auf die Anleihe in Höhe von 35% voraussichtlich im Januar 2017, weitere Teilrückzahlungsmöglichkeiten zu für die Emittentin vergünstigten Konditionen bis einschließlich zum 31. Dezember 2024 sowie ein Teil-Verzicht der Anleihegläubiger auf 40% des ausstehenden Nominalbetrags der Anleihe vorgesehen. Darüber hinaus werden ein Verzicht auf die Zinszahlung für die Zinsperiode vom 26. November 2015 bis zum 25. November 2016, eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis insgesamt zum 2. Januar 2050, eine Zinsfreiheit der Anleihe für die Zeit vom 26. November 2016 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 sowie eine Verzinsung des verbleibenden Nominalbetrags der Anleihe ab dem 1 Januar 2026 (fünf Prozentpunkte über dem jeweils maßgeblichen EURIBOR) vorgeschlagen.
Diesen Plänen müssen die Anleihe-Gläubiger ausdrücklich zustimmen.
 

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