Reuters API
18.12.2017
Luxemburg ficht EU-Verordnung zur Rückforderung von Steuern von Amazon an
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18.12.2017
Luxemburg ficht eine EU-Verordnung wegen der Rückforderung von etwa 250 Millionen Euro an Steuernachzahlungen von Amazon an und erklärt, dass man der Entscheidung der EU-Aufsichtsbehörden widerspräche, dass der in USA ansässige Online-Händler eine Sonderbehandlung erhalten habe.
Die Anfechtung beim Gericht der Europäischen Union (EuG) mit Sitz in Luxembourg, dem zweithöchsten Gericht in Europa, geht zwei Monate nach der Anklage der Europäischen Kommission ein, nachdem diese dem Großherzogtum vorgeworfen hatte, Amazon illegale Steuervorteile zu gewähren und das Unternehmen davor bewahre, Steuern für fast drei Viertel seiner Gewinne zu zahlen.
"Luxemburg geht davon aus, dass die Kommission keinen selektiven Vorteil festgestellt hätte", sagte das Finanzministerium in einer Erklärung. "Darüber hinaus teile Luxemburg die Analyse der Kommission in Bezug auf die Verrechnungspreisgestaltung nicht."
Amazon beschäftigt 1.500 Mitarbeiter in Luxemburg und ist damit einer der größten Arbeitgeber im Land mit nur einer halben Million Einwohner.
Luxemburg hat ebenfalls gegen ein Urteil aus dem Jahr 2015 Berufung eingelegt, bei dem es um die Forderung einer Rückzahlung von Steuern in Höhe von rund 30 Millionen Euro vom italienischen Autobauer Fiat geht.
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