DPA
08.06.2017
Gillette geht gegen Wilkinson wegen angeblicher Patentverletzung vor Gericht
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08.06.2017
Der Konsumgüterkonzern Procter & Gamble hat durch seine Tochtergesellschaft Gillette beim Landgericht Düsseldorf einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Wilkinson Sword GmbH, einem Unternehmen des US-Konzerns Edgewell Personal Care und ebenfalls Hersteller von Rasurprodukten, eingereicht.
Der Antrag richtet sich gegen Edgewells Dreifach-Ersatzklingen, die als Private Label Produkte zur Verwendung mit Gillette MACH3 Rasierer bei großen Handelsketten in Deutschland und in weiteren europäischen Ländern verkauft werden. Mit der beantragten einstweiligen Verfügung soll die aus Sicht von Procter & Gamble bestehende Patentverletzung kurzfristig gestoppt werden. Das Landgericht Düsseldorf hat bereits einen Termin zur mündlichen Verhandlung über den Antrag anberaumt.
Der Antrag basiert auf einem Technologie-Patent für Gillette MACH3. Dieses hat sich den Status einer Markenikone erarbeitet. Dazu tätigt das Unternehmen weitreichende Investitionen in Innovation, um seine Position bei Rasursystemen zu behaupten.
"Wir haben sehr klar zum Ausdruck gebracht, dass wir uns wehren, wenn Edgewell oder ein anderes Unternehmen unsere Patente verletzt und tun, was nötig ist, um unsere Rechte zu wahren", so Deborah P. Majoras, Chief Legal Officer bei P&G. "Wir haben weitreichende Investitionen in wegweisende Innovationen und in Qualität, auf die die Verbraucher sich verlassen, getätigt und müssen unser geistiges Eigentum schützen."
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